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Ihre Optionen nach einem Verkehrsunfall:

In Eigenregie

● Umfangreicher zeitlicher Einsatz
● Kürzungen durch Versicherung
● Verzicht auf Entschädigung und    Schadensersatz

Fazit: Ein umfassender Einsatz, der möglicherweise am Ende nicht belohnt wird!

Mit unabhängigen Gutachter

● Auf Anfrage Übernahme sämtlicher    Schadensabwicklung
● Vollständige Nutzung sämtlicher    Schadenersatzmöglichkeiten
● Unsere Expertise basiert auf    Langjährige Erfahrungen
● Unsere Fachkompetenz basiert auf    langjähriger Praxis
● Ein Mietwagen oder eine    Ausfallentschädigung sichert Ihre    Mobilität
●  Juristische Unterstützung durch unser    Netzwerk
● Wiederherstellung des Unfallwagens    oder finanzielle Entschädigung
●  Durchgehend persönlicher    Ansprechpartne

Fazit: Volles Engagement für Ihre Rechte, schnelle Abwicklung und umfassender Service!

Mit gegnerischer Versicherung

●  Verzögerung der    Schadensregulierung
● Mangelndes Engagement für Ihre    Rechte
● Ausschluss oder Nichtbeachtung    von Schadensersatzpositionen

Fazit: Langes Warten auf eine nicht zufriedenstellende Abwicklung!

Ihre Optionen nach einem Verkehrsunfall:

In Eigenregie

● Umfangreicher zeitlicher Einsatz
● Kürzungen durch Versicherung
● Verzicht auf Entschädigung und Schadensersatz

Fazit: Ein umfassender Einsatz, der möglicherweise am Ende nicht belohnt wird!

Mit unabhängigen Gutachter

● Auf Anfrage Übernahme sämtlicher Schadensabwicklung
● Vollständige Nutzung sämtlicher Schadenersatzmöglichkeiten
● Unsere Expertise basiert aufLangjährige Erfahrungen
● Unsere Fachkompetenz basiert auf langjähriger Praxis
● Ein Mietwagen oder eineAusfallentschädigung sichert IhreMobilität
●  Juristische Unterstützung durch unser Netzwerk
● Wiederherstellung des Unfallwagens oder finanzielle Entschädigung
●  Durchgehend persönlicherAnsprechpartne

Fazit: Volles Engagement für Ihre Rechte, schnelle Abwicklung und umfassender Service!

Mit der Versicherung

●  Verzögerung derSchadensregulierung
● Mangelndes Engagement für Ihre Rechte
● Ausschluss oder Nichtbeachtung von Schadensersatzpositionen

Fazit: Langes Warten auf eine nicht zufriedenstellende Abwicklung!

Warum ein Gutachten?

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, wird in der Regel mit komplexen Fragestellungen konfrontiert. Egal ob selbst- oder fremdverschuldet, die Unfallabwicklung kann die unterschiedlichsten Probleme aufwerfen. Gerade dann ist ein zuverlässiger und neutraler Partner unerlässlich für alle weiteren Schritte. An diesem Punkt treten wir als kompetente Unterstützung an Ihre Seite. Wir bietet Ihnen in jeder Situation eine kostenlose Erstberatung. Profitieren Sie von unserem Fachwissen – wir informieren Sie vollumfänglich über Ihre Ansprüche und Pflichten.

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen!

1

Kostenloser Service:

Die Erstellung des Schadengutachtens sowie die begleitende Betreuung sind völlig kostenfrei, falls Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind. Machen Sie unbedingt von diesem Recht Gebrauch.

2

Besichtigung vor Ort:

Wir bieten die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung entweder am Unfallort oder bei Ihnen zu Hause an. Wenn nötig, am gleichen Tag!

3

Einsatz für Ihr Recht:

Im Fall eines Schadens sind Ihre Ansprüche als Geschädigte*r äußerst vielschichtig. Wählen
Sie daher einen Partner, der sich bestens auskennt!

4

Geprüfte Expertise:

Unser Unternehmen stellt Ihnen einen zertifizierten Kfz-Sachverständigen zur Verfügung, der den Meistertitel im Bereich Fahrzeugtechnik innehat. Unsere Experten verfügen über eine kontinuierliche Weiterbildung, um stets auf dem neuesten Stand zu sein.

Fragen & Antworten

  • Wer zahlt den Kfz-Sachverständigen?

    Als Unfallgeschädigter haben Sie nach einem Verkehrsunfall das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl, der ein Schadengutachten von Ihrem verunfallten Fahrzeug erstellt. Die Kosten für das Schadengutachten werden zu 100% von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger legt den Grundstein einer erfolgreichen Schadenabwicklung und ist wichtig, um ein objektives Schadenbild zu erhalten, alle Beschädigungen am Fahrzeug zu lokalisieren und zu dokumentieren.Häufig versucht die gegnerische Versicherung einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen,was Sie auf keinen Fall akzeptieren sollten! Dieser handelt meistens im Sinne der gegnerischen Versicherung, sodass Zahlungen wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagen, ggf. Schmerzensgeld und andere Ansprüche möglicherweise nicht vollständig erstattet werden. Die Sachverständigenkosten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Als Unfallgeschädigter kommen keine Kosten auf Sie zu. Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und einen unabhängigen Sachverständigen zu wählen, der Ihre Interessen bestmöglich vertritt.

  • Abschlepp & Bergungskosten

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, wenn das verunfallte Fahrzeug aus Sicherheitsgründen oder aufgrund technischer Probleme nicht mehr fahrtauglich ist, werden die Abschleppkosten sowie die Bergungskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Die gegnerische
    Versicherung ist verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Schadens zu gewährleisten und Ihnen als Geschädigtem weitere Belastungen zu ersparen.

  • Reparaturkosten

    Grundsätzlich muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten übernehmen, unabhängig davon, ob der Besitzer den Unfallschaden instandsetzen lässt oder sich die Reparaturkosten fiktiv auszahlen lässt (fiktive Abrechnung).Für Fahrzeuge, die jünger als drei Jahre sind, kann eine markengebundene Fachwerkstatt für die
    Reparatur genutzt werden. Das gleiche gilt, wenn das verunfallte Fahrzeug älter als drei Jahre ist, aber stets bei einem Vertragspartner zur Fahrzeugwartung war.Falls das Fahrzeug jedoch nicht scheckheftgepflegt ist, müssen die Stundenverrechnungssätze von freien Werkstätten verwendet werden. In solchen Fällen ist es wichtig, die Reparaturkosten genau
    zu dokumentieren und die Werkstattkosten nach den geltenden Standards abzurechnen, um eine reibungslose Schadenabwicklung mit der gegnerischen Versicherung zu gewährleisten.

  • Fiktive Abrechnung

    Die fiktive Abrechnung ist im Schadensrecht bzw. Verkehrszivilrecht eine Alternative zur konkreten Abrechnung (Werkstattreparatur). Sie können sich als Geschädigter den Unfallschaden auszahlen lassen. Dafür muss der Schaden am Fahrzeug exakt beziffert werden, wozu ein unabhängiges Sachverständigengutachten notwendig ist. Oberhalb der Bagatellgrenze ist ein Gutachten für Sie als Unfallgeschädigten als Abrechnungsbasis kostenlos.

  • Wertminderung nach Unfall

    Nach einem unverschuldeten Unfall ist das Fahrzeug in der Regel weniger wert als unmittelbar vor dem Schaden. Wenn das Fahrzeug theoretisch verkauft würde, müsste es möglicherweise als Unfallfahrzeug eingestuft werden, was zu einem finanziellen Nachteil für den Geschädigten führt.
    Um diesen finanziellen Nachteil auszugleichen, muss die Wertminderung, die durch den KfzGutachter ermittelt wurde, dem Geschädigten erstattet werden. Die Wertminderung wird vom Unfallopfer (Fahrzeugbesitzer) von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ausgezahlt. Diese
    Entschädigung soll sicherstellen, dass der Geschädigte nach dem Unfall nicht zusätzlich finanziell belastet wird und fair für den erlittenen Wertverlust seines Fahrzeugs entschädigt wird.

  • Schmerzensgeld

    Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden ist es wichtig, dass der Unfallgeschädigte seine körperlichen Beeinträchtigungen der unfallaufnehmenden Polizei mitteilt, um die Aussage im Unfallbericht zu dokumentieren. Zudem sollte der Geschädigte möglichst noch am Unfalltag einen Arzt aufsuchen, um spätere Komplikationen zu vermeiden.
    Bei einem Personenschaden kann der Geschädigte Schmerzensgeld von der gegnerischen Haftpflichtversicherung fordern, um die erlittenen körperlichen Beeinträchtigungen auszugleichen. In diesen Fällen reicht ein Kfz-Gutachter nicht aus, sondern es sollte ein Fachanwalt hinzugezogen
    werden, der die erlittenen körperlichen Schäden anhand vorhandener Arztberichte erfasst.Zusätzlich können weitere Kosten wie Arztkosten, Medikamente, Verdienstausfall und Hilfe im
    Haushalt für den Unfallgeschädigten entstehen, die ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden müssen.
    Wenn durch den Unfall ein Personenschaden mit Todesfolge entstanden ist, müssen auch die Beerdigungskosten übernommen werden.
    Ein Tipp für den Geschädigten bei Personenschaden ist, alle relevanten Unterlagen wie Arztrechnungen, Belege für Medikamente und Fahrtkosten zum Arzt aufzubewahren und zu
    dokumentieren. Zudem sollte der Heilprozess der Verletzungen regelmäßig per Foto- oder Videoaufnahmen festgehalten werden.
    Es ist ratsam, schnellstmöglich einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um die Interessen des Geschädigten angemessen zu vertreten. Es sollten keine Abfindungsschreiben des Unfallschuldigenoder der gegnerischen Versicherung unterschrieben werden, bevor der Anwalt hinzugezogen wurde. Eine professionelle rechtliche Beratung und Unterstützung sind in solchen Fällen essenziell, um eine faire Entschädigung zu erhalten.

  • Nutzungsausfall

    Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht auf einen Leihwagen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten des Leihwagens. Gemäß der gesetzlichen Regelung darf der Geschädigte bei einem Haftpflichtschaden rechtlich nicht schlechtergestellt werden als unmittelbar vor dem Unfall. Daher hat er das Recht auf ein gleichwertiges
    Modell seines verunfallten Fahrzeugs als Ersatzfahrzeug.
    Die Dauer der Leihwagennutzung wird vom Kfz-Gutachter festgelegt und kann je nach Schadenart und -stärke variieren. Die Nutzungsdauer des Leihwagens soll es dem Geschädigten ermöglichen, während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit mobil zu bleiben und keine finanziellen
    Nachteile zu erleiden.Das Recht auf einen Leihwagen und die Übernahme der Kosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung stellen sicher, dass der Geschädigte während der Regulierung des Schadens angemessen versorgt wird und keine zusätzlichen Belastungen durch den Unfall entstehen.

  • Nutzungsausfall Entschädigung

    Wenn der Unfallgeschädigte keinen Leihwagen benötigt, hat er nach erfolgreicher Reparatur oder bei einem Totalschaden das Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Hierbei wird die vom Kfz-Gutachter ermittelte Reparaturdauer mit dem festgelegten Tagessatz des Fahrzeugs
    multipliziert. Der ermittelte Wert wird dem Unfallgeschädigten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet. Zum Beispiel, wenn es sich um einen 2 Jahre alten Mercedes C-Klasse handelt:

    Reparaturdauer = 5 Tage Tagessatz 

    Gruppe F = 50,00€ 

    5 Reparaturtage x 50,00€ pro Tag = 250,00€

    Der Geschädigte erhält 250,00€ von der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Nutzungsausfallentschädigung erstattet. Dies soll sicherstellen, dass der Geschädigte während der Zeit, in der sein Fahrzeug nicht verfügbar war, angemessen entschädigt wird und keine finanziellen Einbußen erleidet.

  • Warum Rechtsanwalt? Wer zahlt den?

    Es ist verständlich, dass viele Unfallgeschädigte verängstigt und überrascht sind, wenn es darum geht, sich mit der gegnerischen Versicherung auseinanderzusetzen. Oft versucht die Versicherung, so günstig wie möglich aus dem Schadenfall herauszukommen. Als Laie ist es schwer, der großen Versicherung etwas entgegenzusetzen, weshalb es erfahrungsgemäß fast schon zwingend notwendigist, einen Rechtsanwalt einzuschalten.Unser Unternehmen stellt gerne sein großes Netzwerk an Partnern zur Verfügung, um Ihnen zuhelfen. Denn Sie streiten sich nicht mit dem Unfallgegner, sondern mit der gegnerischen Versicherung. Es ist Ihr Recht, dieses zu nutzen! Und das Beste daran: Es kostet Sie keinen Cent. Unsere Partner stehen Ihnen kompetent und engagiert zur Seite, um Ihre Ansprüche zu vertreten und eine faire Entschädigung für Ihren Schaden zu erzielen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern setzen Sie Ihr Recht durch!

  • Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden

    Ein Haftpflichtschaden bezieht sich auf Schäden, die Sie bei anderen Personen oder deren Eigentum verursachen. Wenn Sie einen Unfall verursachen und es um die Reparaturkosten für das andere Fahrzeug oder die medizinischen Kosten der anderen Person geht, deckt Ihre Haftpflichtversicherung diese Schäden ab.

    Ein Kaskoschaden bezieht sich auf Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind oder Ihr Fahrzeug aus anderen Gründen beschädigt wird, kann Ihre Kaskoversicherung die Reparaturkosten abdecken. Das gilt normalerweise auch für Diebstahl, Vandalismus und Naturereignisse wie Sturm oder Hagel, je nach den Bedingungen Ihrer Versicherung.

Vorort Service oder Abholung

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen unserer Standorte aufzusuchen, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Wir stellen Ihnen einen Abholservice sowohl für Sie als auch für Ihr Fahrzeug zur Verfügung. Erleben Sie die Annehmlichkeiten unseres bequemen Vor-Ort-Services.

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